Alles lief entspannt und ohne…
Alles lief entspannt und ohne irgendwelche Überraschungen.
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Die Sol-Living GmbH ist Ihr verlässlicher Partner für zukunftsweisende Energielösungen und nachhaltige Photovoltaik-Projekte. Mit Sitz in Deutschland verbinden wir technologische Innovation, fundierte Beratung und erstklassigen Service aus einer Hand. Unser Ziel ist es, privaten und gewerblichen Kunden den einfachen Weg zur eigenen dezentralen Energieversorgung zu ebnen – vom ersten Kontakt bis weit über die Inbetriebnahme hinaus.
Am Hollager Berg 1, 49134, Wallenhorst, Allemagne
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Alles lief entspannt und ohne irgendwelche Überraschungen.
Also ich kann sagen das Trustpilot . Sich bis dato nicht um meine Belange gescherrt hat .
Ich hatte verschiedene Sachen die einfach bis dato nicht gelöst wurden und das seit 2 Jahren.
Anstatt zu helfen kommen immer wieder Emails die kein Mensch mehr dann braucht .
Ich finde es einfach nur noch unverschämt.
Ich hätte nie gedacht, dass ich mich mal so über Solarstrom freuen würde! Wirklich toll.
Es hat mir weiter geholfen bei meine Recherchen. Tolle Seite,würde ich weiter empfehlen.
Von der Beratung bis zur Fertigstellung unserer PV-Anlage lief alles strukturiert. Uns war wichtig, immer zu wissen, wo wir gerade stehen, und das Team hat regelmäßig ein Update gegeben. Die Monteure waren freundlich und haben am Ende sogar alles sauber hinterlassen. Wir fühlen uns mit der Anlage gut aufgehoben und finden es klasse, dass wir jetzt unseren Stromverbrauch auf dem Handy verfolgen können.
An: Arbeitsgericht Osnabrück
Postanschrift: Kollegienwall 11, 49074 Osnabrück, Deutschland Telefon: +49 541 3260 Fax: +49 541 326199 E-Mail: poststelle(at)ag-os.niedersachsen.de
Beschwerde gegen den Arbeitgeber
Von: Aibek Babakulov
Kyrgyzstan, Rajon Susak, Dorf Susak, Telefon (WhatsApp): +49 152 11329629
E-Mail: srma.babakulov(at)gmail.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich mit einer offiziellen Beschwerde gegen den Arbeitgeber CELAN Sp. z o.o. / VAV Synergy (Polen) sowie gegen den Auftraggeber Sol-Tech GmbH & Co. KG (Osnabrück, Deutschland).
Adresse von Sol-Tech GmbH & Co. KG: Am Hollager Berg 1, 49134 Wallenhorst, Deutschland. Ansprechpartnerin: Alina, Telefon: +49 1522 3706529
E-Mail: a.snitsarenko(at)sol-tech-gmbh.com
Im Zeitraum vom 1. Mai bis 16. Juni 2025 befand ich mich in Arbeitsmigration und arbeitete auf den Baustellen von Sol-Tech GmbH & Co. KG in Deutschland (Osnabrück) als Elektriker und Monteur von Solarmodulen. Formell war mein Arbeitgeber die polnische Firma CELAN Sp. z o.o. / VAV Synergy, die mich zur Arbeit nach Deutschland entsandte.
Allerdings wurde mir mein Gehalt nicht gezahlt für:
• Mai 2025 — 1500 Euro (Verzug mehr als 100 Tage),
• Juni 2025 — 3000 Euro (Verzug mehr als 70 Tage),
• 1.–16. Juli 2025 — 1500 Euro (Verzug mehr als 40 Tage).
Die Gesamtschuld beträgt 6000 Euro.
Verstöße:
1. Nichtzahlung des Gehalts.
Dies verstößt direkt gegen das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §§ 611a, 612).
2. Fehlende Steuer- und Sozialabgaben.
Für mich wurden keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Polen abgeführt, was gegen das Steuerrecht verstößt und von den zuständigen polnischen Behörden geprüft werden sollte.
3. Zwangsarbeit und Ausbeutung.
Aufgrund der Nichtzahlung war ich mittellos und konnte meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Ich musste Geld von Bekannten leihen, um in mein Heimatland zurückzukehren. Tatsächlich befand ich mich in einer Situation der Arbeitsausbeutung. Diese Handlungen fallen unter die §§ 232, 233 StGB (Menschenhandel und Zwangsarbeit).
4. Massive Ausbeutung der Mitarbeiter.
Bei Sol-Tech GmbH & Co. KG gibt es aufgrund der Gehaltsverzögerungen eine ständige Fluktuation der Mitarbeiter. Das Unternehmen zwingt die Arbeitnehmer faktisch zum Austritt. Im Internet finden sich zahlreiche Stellenanzeigen zur Rekrutierung von Solarmonteuren in Osnabrück, was die systematische Praxis bestätigt:
•flagma .de/ru/vakansiya-montazh-solnechnyh-paneley-rv268626. html
•flagma. de/ru/vakansiya-montazh-solnechnyh-paneley-rv268626. html
5. Zeugen und Beweise.
Ich verfüge über Dokumente (Arbeits- und Dienstreiseunterlagen), Fotos von den Baustellen sowie Kollegen-Zeugen, die die Tatsache der Arbeit und der Nichtzahlung bestätigen.
Zusätzlich füge ich eine Kopie des „Zusatz zum Vertrag“ vom 30.04.2025 bei, der zwischen mir und CELAN Sp. z o.o. abgeschlossen wurde. Laut diesem Dokument wurde ich offiziell nach Deutschland entsandt, um auf den Baustellen von Sol-Tech GmbH & Co. KG im Zeitraum vom 01.05.2025 bis 31.07.2025 zu arbeiten. Der Vertrag sieht ausdrücklich die Zahlung eines Gehalts mindestens auf gesetzlichem Mindestniveau sowie die Abführung von Steuern und Sozialabgaben vor. Diese Verpflichtungen wurden jedoch vom Arbeitgeber nicht erfüllt.
Rechtliche Grundlage:
• § 611a, 612 BGB – der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen;
• Mindestlohngesetz (MiLoG) – die Zahlung unterhalb des Mindestlohns und Verzögerungen sind unzulässig;
• §232, §233 StGB – Menschenhandel und Zwangsarbeit sind strafbar;
• §266a StGB – Nichtabführung von Sozialabgaben ist eine Straftat;
• §14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) – der deutsche Auftraggeber (Sol-Tech) trägt eine solidarische Verantwortung für die Gehaltszahlungen an entsandte Mitarbeiter.
Ich bitte darum:
1. Die Tätigkeit von Sol-Tech GmbH & Co. KG (Osnabrück) und der polnischen Firma CELAN / VAV Synergy zu überprüfen.
2. Die Arbeitgeber zur Zahlung der ausstehenden 6000 Euro zu verpflichten.
3. Die Zahlung aller Steuern und Sozialabgaben sicherzustellen.
4. Die Verantwortlichen für Ausbeutung, Zwangsarbeit und Gesetzesverstöße zur Rechenschaft zu ziehen.
5. Die Frage der Zahlung einer Entschädigung für immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) für den mir durch Ausbeutung und Nichtzahlung entstandenen psychischen und moralischen Schaden zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Aibek Babakulov
11.09.2025
alle meine Nachrichten werden ignoriert und keine davon hat sich erklärt
Leider ist die Geschäftsführung nicht im Stande, die notwendigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und macht hier die Nachunternehmer Regelung sich zum Vorteil, indem sie als Nachunternehmer die Gesetzgebung des Mindestlohn nicht einhält! Ich selbst habe mehrfach nach den erforderlichen Unterlagen nachweisen Bescheinigungen gefragt und sie nicht bekommen. Stattdessen wurde immer nur darauf verwiesen, dass man ja 300 Mitarbeiter hätte und 40 Teams, AC seitig 30 Teams DC seitig und am größten Projekt in Europa teilgenommen habe, was aber überhaupt nichts damit zu tun hat, dass man als GmbH Jederzeit diese Nachweise Bescheinigungen zur handhaben muss!
Deshalb ist hier allergrößte, Vorsicht geboten!
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