Interessensverletzung und Schädigung des Mandanten
Leider kann man keine Minus-Sterne vergeben: Dr. Platzen hat seine Mandantin nie über bestimmte Risiken aufgeklärt oder diesbezüglich beraten. Er hat in einer Leistungsklage gegen einen Versicherer vor dem Landgericht der Gegenseite ohne Not nicht gerichtlich geforderte Informationen zukommen lassen, so dass die Gegenseite Widerklage erhob und die Versicherte umgekehrt auf Rückzahlung von Geldern im fünfstelligen Bereich verklagte. Nach Anwaltskündigung meinte der neue Anwalt, das hätte nie passieren dürfen, und korrigierte die falschen Behauptungen von Dr. Platzen. Der Schaden war jedoch angerichtet. Obwohl das gerichtliche Gutachten in der Hauptsache zu Gunsten der Versicherten ausfiel, ließ es Argumente zugunsten der Widerklage erkennen. Das Verfahren endete letztlich mit einem Vergleich, sonst wären etliche weitere Gutachten und Prozessjahre erfolgt. Als wäre der angerichtete Schaden nicht groß genug, erlaubte sich Dr. Platzen die doppelt entstandenen Anwaltsgebühren einzuklagen und beschuldigte in diesem Verfahren die Versicherte sogar des Versicherungsbetrugs, was noch nicht einmal die Versicherung selbst jemals vortrug. Er hat seine eigene Mandantin also voll umfänglich und anscheinend sogar bewusst geschädigt. Normalerweise werden solche Klagen auf Anwaltsgebühren zu Gunsten des Rechtsanwalts entschieden, in diesem Fall tat das die Richterin nicht. Also wenn Sie einen Feind im eigenen Lager brauchen, dann ist Dr. Platzen genau der Richtige.








