Weigerung des Betreibers den Schaden zu erstatten
Der Betreiber der Waschanlage weigert sich, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen, sondern bietet mir nur einen Teil des Schadens als Guthaben zur Autowäsche an angeblich aus Kulanzgründen. Manipulationen am Fahrzeug durch Mitarbeiter, die zu Schäden führen, fallen nicht unter Kulanz. Anwaltsschreiben werden nicht beantwortet.








